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Betriebsordnung

  1. Besucher des Skigebiets ist jede Person, die das Gelände betritt. Der Besucher ist verpflichtet, diese Betriebsordnung, geltende Rechtsvorschriften und Anweisungen des Betreibers zu befolgen. Mit dem Betreten des Geländes bestätigt der Besucher, dass er die „Betriebsordnung des Skigebiets“ gelesen hat und sich verpflichtet, die in der Betriebsordnung festgelegten Vertragsbedingungen im gesamten Gebiet einzuhalten.
  2. Der Betreiber des Skigebiets haftet nicht für Sach- und Personenschäden des Besuchers, sofern diese durch Verhalten verursacht werden, das dieser Betriebsordnung, geltenden Rechtsvorschriften sowie Anweisungen des Betreibers und befugter Personen widerspricht.
  3. Das Einsteigen in den Skilift außerhalb der Einstiegsstelle ist verboten.
  4. Die Fahrt am Teleskopstab ist nur einem Skifahrer gestattet.
  5. Wenn Sie Anfänger sind, informieren Sie bitte das Personal.
  6. Den Skilift dürfen nur körperlich leistungsfähige Skifahrer selbständig benutzen.
  7. Personen unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln ist der Zutritt zum Skiliftbereich untersagt.
  8. Während der Liftfahrt ist das Verlassen der ausgefahrenen Spur nicht gestattet.
  9. Das Verlassen der Fahrspur außerhalb der Ausstiegsstelle ist nur im Falle eines Sturzes oder eines anderen Unfalls erlaubt.
  10. Halten Sie beide Stöcke in einer Hand, ohne die Schlaufen am Handgelenk.
  11. Nach dem Ergreifen des Teleskopstabes schieben Sie ihn mit einer Hand zwischen Ihre leicht gespreizten Beine. Den blauen Kunststoffmitnehmer des kleinen Kinderlifts halten Sie mit beiden Händen oder Sie können ihn hinter Ihren Rücken legen, sodass der Mitnehmer Sie vor sich her schiebt.
  12. Das Ende der Fahrspur ist mit Schildern gekennzeichnet.
  13. Lassen Sie beim Aussteigen den Teleskopstab los und verlassen Sie die Ausstiegsstelle. Lassen Sie den blauen Kunststoffmitnehmer des Kinderlifts los oder schieben Sie ihn von Ihrem Rücken weg und verlassen Sie die Ausstiegsstelle.
  14. Räumen Sie die Ausstiegsstelle sofort für den nächsten Skifahrer.
  15. Befolgen Sie während Ihres gesamten Aufenthalts im Gelände die Anweisungen des Personals und die Hinweisschilder.
  16. Bei Missachtung der Anweisungen hat das Personal das Recht, undisziplinierte Skifahrer ohne Erstattung von der Beförderung auszuschließen.
  17. Der Liftbetreiber IBJ CZ s.r.o. kann Sie für eine von Ihnen verursachte Notfallsituation zur Verantwortung ziehen.
  18. Für Schäden, die durch Nichtbefolgung der Anweisungen entstehen, haftet der Skifahrer.
  19. Das Befahren des Skilifts mit Schlitten oder Bobs ist verboten.
  20. Verletzungen, die durch den Betrieb des Skilifts verursacht werden, sind unverzüglich dem Personal zu melden. Spätere Meldungen werden vom Betreiber nicht anerkannt.
  21. Der Betreiber haftet nicht für im Skigebiet abgelegte Gegenstände.